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   VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05.A   

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VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05.A (https://dejure.org/2009,32237)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.04.2009 - 7 K 697/05.A (https://dejure.org/2009,32237)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. April 2009 - 7 K 697/05.A (https://dejure.org/2009,32237)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    16 Der Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in Bezug auf das Herkunftsland ist seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) im Asylprozess sachdienlich dahin auszulegen, dass in erster Linie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 -10 C 43.07 -,NVwZ 2008, 1241-1246).

    Zwar kann ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nach den Maßstäben des humanitären Völkerrechts auch dann vorliegen, wenn er nur Teile des Staatsgebiets erfasst (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008, a.a.O.).

    Ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt hat "normalerweise" nicht eine solche Gefahrendichte, dass alle Bewohner des betroffenen Gebiets ernsthaft persönlich betroffen sein werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008, a.a.O.).

    Insoweit gilt nach wie vor, dass die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nur dann durchbrochen werden darf, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 17.10.2008 - RO 3 K 08.30090

    Irak, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Verfolgung durch Dritte,

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    20 Der Kläger hat genauso offensichtlich keinen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, da ihm in Ansehung seines Vorbringens und nach den vorliegenden Erkenntnissen keine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht (vgl. zur entsprechenden Situation im Irak: VG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2008 - A 3 K 2913707 -, BayVG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2008 - RO 3 K 08.30090 -, und SaarlVG, Urteil vom 12. August 2008 - 2 K 20/08 -, jeweils bei juris).

    Diese Übergriffe stellen jedoch keine andauernden Kampfhandlungen dar und es ist insbesondere nicht erkennbar, dass eine der handelnden Gruppen bedeutsame Teile des Staatsgebiets kontrollieren kann (VG D-Stadt, Urteil vom 12. Februar 2009 - VG 9 X 276.07 - so auch BayVG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2008 - RO 3 K 08.30090 -, juris).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    Aus dem Urteil des EuGH vom 17. Februar 2009 (Rs. C-465/07, ABl.
  • BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    Entsprechender Schutz ist nicht nur bei Vorliegen eines Erlasses nach § 60 a Abs. 1 AufenthG gegeben, sondern auch bei jeder anderen bestehenden Erlasslage, die eine vergleichbare Sicherheit bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2006 - 1 B 60.06 -, juris, m.w.N.; ebenso OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2007 - OVG 3 N 88.06 -).
  • BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    Unabhängig davon, dass diese europarechtliche Vorschrift in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG durch den deutschen Gesetzgeber bereits in nationales Recht umgesetzt worden ist, lässt auch Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EG eine allgemeine Gefahrenlage nicht genügen, sondern setzt eine individuelle Bedrohung voraus (vgl. SaarlVG, Urteil vom 4. Juli 2008 - 2 K 300/08 - BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 B 217.06 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2007 - A 2 AS 229/07 -, jeweils zitiert nach juris; Hailbronner, Die Qualifikationsrichtlinie und ihre Umsetzung im deutschen Ausländerrecht, ZAR 2008, 209, 214).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    Die Abweisung einer Klage nach dem Asylverfahrensgesetz als offensichtlich unbegründet erfolgt, wenn im nach § 77 AsylVfG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Klageabweisung geradezu aufdrängt (vgl. zum Maßstab eines Offensichtlichkeitsurteils BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, 1046, und vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, NVwZ-RR 2008, 507).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    Das Regime des im Dezember 2006 hingerichteten Saddam Hussein ist im Zuge der am 20. März 2003 begonnenen Militäraktion unter Führung der USA beseitigt worden (allgemeinkundig, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - 1 C 22.03 -, NVwZ 2005, 89 f.).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    Die Abweisung einer Klage nach dem Asylverfahrensgesetz als offensichtlich unbegründet erfolgt, wenn im nach § 77 AsylVfG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Klageabweisung geradezu aufdrängt (vgl. zum Maßstab eines Offensichtlichkeitsurteils BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, 1046, und vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, NVwZ-RR 2008, 507).
  • VG Saarlouis, 12.08.2008 - 2 K 20/08

    Abschiebungsschutzlage für irakischen Staatsangehörigen bei befürchteter

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05
    20 Der Kläger hat genauso offensichtlich keinen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, da ihm in Ansehung seines Vorbringens und nach den vorliegenden Erkenntnissen keine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht (vgl. zur entsprechenden Situation im Irak: VG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2008 - A 3 K 2913707 -, BayVG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2008 - RO 3 K 08.30090 -, und SaarlVG, Urteil vom 12. August 2008 - 2 K 20/08 -, jeweils bei juris).
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